Räumung Pflegeheim
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Genève

Räumung Genève.

In Genève übernehmen wir, was in dieser Situation anfällt, von der Sicherung der Papiere bis zur besenreinen Übergabe der Wohnung.

Festpreis vor BeginnSie müssen nicht dabei seinAuch kurzfristig

So läuft es ab

In drei Schritten, ohne Papierkram.

  1. Anrufen oder schreibenSie schildern kurz die Situation. Mehr braucht es nicht.
  2. Wir schauen es anVor Ort oder anhand von Bildern. Kostenlos und unverbindlich.
  3. Festpreis und TerminSchriftlich, verbindlich, abgestimmt auf Ihr Datum.
Sie müssen nichts allein tragenWir übernehmen von A bis Z
Auch sehr kurzfristigZimmer oft innert 48 Stunden frei
Festpreis vor BeginnSchriftlich, ohne Nachforderung
Andenken bleiben IhrePersönliches wird gesichert

Kurz beantwortet: In Genève übernehmen wir die Wohnungsauflösung beim Eintritt ins Pflegeheim, die Räumung nach einem Todesfall sowie die Zimmerräumung für Heime und Institutionen. Persönliche Unterlagen werden gesichert, bevor irgendetwas geräumt wird, und Sie müssen nicht anwesend sein.

Für Angehörige in Genève

Sie erhalten von uns einen Festpreis, bevor irgendetwas passiert, und dieser gilt auch am Räumungstag noch. Nachforderungen gibt es bei uns nicht, auch wenn die Wohnung voller ist als gedacht.

Für Pflegeheime und Institutionen in Genève

Mehrmals im Jahr ein Zimmer zu räumen, sollte für Ihr Haus kein Aufwand mit Offertenrunde sein. Mit einer festen Ansprechperson und zugesagten Reaktionszeiten wird daraus ein einziger Anruf.

Unsere Leistungen

In Genève für Sie da

Ob es sich um eine einzelne Wohnung in Genève handelt oder um die wiederkehrende Räumung von Heimzimmern: Der Ablauf bleibt bei uns immer derselbe, klar und nachvollziehbar.

Korridor in einem Pflegeheim
Ruhig und leise, so bewegen wir uns im Haus.
Vollständig geräumtes Zimmer
So übergeben wir ein Zimmer: leer und sauber.
Eingerichtetes Zimmer mit Pflegebett
So richten wir ein Heimzimmer für den Einzug ein.

Nehmen Sie sich die Zeit für ein kurzes Gespräch. Danach wissen Sie, was auf Sie zukommt, und müssen nicht mehr allein darüber nachdenken.

Häufige Fragen

Fragen zu Genève

Können Sie direkt mit der Verwaltung oder dem Heim abrechnen?
Ja. Offerte und Rechnung stellen wir auf Wunsch direkt an Verwaltung, Heim oder Erbengemeinschaft.
Wie viel Zeit haben wir nach einem Todesfall?
Der Mietvertrag läuft weiter und muss ordentlich gekündigt werden. Daraus ergibt sich das Abnahmedatum, meist mit einer Frist von drei Monaten.
Können Möbel weitergegeben statt entsorgt werden?
Was verkäuflich ist, wird angerechnet. Gut erhaltene Stücke ohne Verkaufswert bieten wir auf Wunsch gemeinnützigen Stellen an.
Wird die Wohnung auch gereinigt?
Besenrein gehört zur Räumung. Die Endreinigung mit Abnahmegarantie ist eine Zusatzleistung im Anschluss.
Ist die Besichtigung kostenpflichtig?
Nein, Besichtigung und Offerte sind kostenlos und unverbindlich.

Sie müssen das nicht allein schaffen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, schauen es an und sagen Ihnen offen, was zu tun ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

079 615 20 06Anfrage senden
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