Räumung Pflegeheim
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Neuchâtel

Räumung Neuchâtel.

Für Familien in Neuchâtel und für Institutionen der Region übernehmen wir Räumungen, bei denen es nicht um Kubikmeter geht, sondern um einen Menschen.

Festpreis vor BeginnSie müssen nicht dabei seinAuch kurzfristig

So läuft es ab

In drei Schritten, ohne Papierkram.

  1. Anrufen oder schreibenSie schildern kurz die Situation. Mehr braucht es nicht.
  2. Wir schauen es anVor Ort oder anhand von Bildern. Kostenlos und unverbindlich.
  3. Festpreis und TerminSchriftlich, verbindlich, abgestimmt auf Ihr Datum.
Sie müssen nichts allein tragenWir übernehmen von A bis Z
Auch sehr kurzfristigZimmer oft innert 48 Stunden frei
Festpreis vor BeginnSchriftlich, ohne Nachforderung
Andenken bleiben IhrePersönliches wird gesichert

Kurz beantwortet: Für Neuchâtel gilt: Wir räumen Wohnungen bei Heimeintritt oder Todesfall vollständig und übernehmen Zimmerräumungen für Pflegeheime, diskret und meist am selben Tag wieder belegbar. Der Festpreis steht vor Beginn schriftlich fest.

Für Angehörige in Neuchâtel

Für viele Familien ist es der schwierigste Teil des Abschieds. Wir versuchen, ihn leichter zu machen, indem wir zuhören, bevor wir handeln, und Ihnen die Entscheidung lassen, was bleibt.

Für Pflegeheime und Institutionen in Neuchâtel

Wir wissen, wie wichtig ein rasch wieder belegbares Zimmer für die Warteliste ist, und wie wichtig gleichzeitig Rücksicht gegenüber den Angehörigen bleibt. Beides verbinden wir in unserer Arbeitsweise.

Unsere Leistungen

In Neuchâtel für Sie da

In Neuchâtel arbeiten wir sowohl für einzelne Angehörige als auch im Auftrag von Alters- und Pflegeheimen, die auf eine verlässliche Zusammenarbeit angewiesen sind.

Korridor in einem Pflegeheim
Ruhig und leise, so bewegen wir uns im Haus.
Vollständig geräumtes Zimmer
So übergeben wir ein Zimmer: leer und sauber.
Eingerichtetes Zimmer mit Pflegebett
So richten wir ein Heimzimmer für den Einzug ein.

Wenn Sie unsicher sind, was zuerst zu tun ist: Rufen Sie an. Wir hören zu und ordnen gemeinsam mit Ihnen, was Vorrang hat.

Häufige Fragen

Fragen zu Neuchâtel

Arbeiten Sie mit Pflegeheimen zusammen?
Ja, regelmässig. Für Heime mit wiederkehrendem Bedarf richten wir eine Rahmenvereinbarung mit fester Ansprechperson und zugesagter Reaktionszeit ein.
Können Sie direkt mit der Verwaltung oder dem Heim abrechnen?
Ja. Offerte und Rechnung stellen wir auf Wunsch direkt an Verwaltung, Heim oder Erbengemeinschaft.
Wie viel Zeit haben wir nach einem Todesfall?
Der Mietvertrag läuft weiter und muss ordentlich gekündigt werden. Daraus ergibt sich das Abnahmedatum, meist mit einer Frist von drei Monaten.
Können Möbel weitergegeben statt entsorgt werden?
Was verkäuflich ist, wird angerechnet. Gut erhaltene Stücke ohne Verkaufswert bieten wir auf Wunsch gemeinnützigen Stellen an.
Wird die Wohnung auch gereinigt?
Besenrein gehört zur Räumung. Die Endreinigung mit Abnahmegarantie ist eine Zusatzleistung im Anschluss.

Sie müssen das nicht allein schaffen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, schauen es an und sagen Ihnen offen, was zu tun ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

079 615 20 06Anfrage senden
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