Räumung Pflegeheim
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St. Gallen

Räumung St. Gallen.

In St. Gallen übernehmen wir, was in dieser Situation anfällt, von der Sicherung der Papiere bis zur besenreinen Übergabe der Wohnung.

Festpreis vor BeginnSie müssen nicht dabei seinAuch kurzfristig

So läuft es ab

In drei Schritten, ohne Papierkram.

  1. Anrufen oder schreibenSie schildern kurz die Situation. Mehr braucht es nicht.
  2. Wir schauen es anVor Ort oder anhand von Bildern. Kostenlos und unverbindlich.
  3. Festpreis und TerminSchriftlich, verbindlich, abgestimmt auf Ihr Datum.
Sie müssen nichts allein tragenWir übernehmen von A bis Z
Auch sehr kurzfristigZimmer oft innert 48 Stunden frei
Festpreis vor BeginnSchriftlich, ohne Nachforderung
Andenken bleiben IhrePersönliches wird gesichert

Kurz beantwortet: Für St. Gallen gilt: Wir räumen Wohnungen bei Heimeintritt oder Todesfall vollständig und übernehmen Zimmerräumungen für Pflegeheime, diskret und meist am selben Tag wieder belegbar. Der Festpreis steht vor Beginn schriftlich fest.

Für Angehörige in St. Gallen

Sie erhalten von uns einen Festpreis, bevor irgendetwas passiert, und dieser gilt auch am Räumungstag noch. Nachforderungen gibt es bei uns nicht, auch wenn die Wohnung voller ist als gedacht.

Für Pflegeheime und Institutionen in St. Gallen

Institutionen erhalten von uns eine klare Abwicklung: Zimmer räumen, persönliche Gegenstände dokumentiert an die Angehörigen übergeben, Zimmer sauber zurückgeben. Bei regelmässigem Bedarf richten wir eine Rahmenvereinbarung ein.

Unsere Leistungen

In St. Gallen für Sie da

Wenn Sie in St. Gallen oder der umliegenden Region ein Anliegen haben, erreichen Sie uns telefonisch oder über das Formular, meist mit einer Antwort am selben Tag.

Korridor in einem Pflegeheim
Ruhig und leise, so bewegen wir uns im Haus.
Vollständig geräumtes Zimmer
So übergeben wir ein Zimmer: leer und sauber.
Eingerichtetes Zimmer mit Pflegebett
So richten wir ein Heimzimmer für den Einzug ein.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Die Beurteilung der Situation und die Offerte kosten nichts, die Entscheidung treffen danach immer Sie.

Häufige Fragen

Fragen zu St. Gallen

Arbeiten Sie mit Pflegeheimen zusammen?
Ja, regelmässig. Für Heime mit wiederkehrendem Bedarf richten wir eine Rahmenvereinbarung mit fester Ansprechperson und zugesagter Reaktionszeit ein.
Können Sie direkt mit der Verwaltung oder dem Heim abrechnen?
Ja. Offerte und Rechnung stellen wir auf Wunsch direkt an Verwaltung, Heim oder Erbengemeinschaft.
Wie viel Zeit haben wir nach einem Todesfall?
Der Mietvertrag läuft weiter und muss ordentlich gekündigt werden. Daraus ergibt sich das Abnahmedatum, meist mit einer Frist von drei Monaten.
Können Möbel weitergegeben statt entsorgt werden?
Was verkäuflich ist, wird angerechnet. Gut erhaltene Stücke ohne Verkaufswert bieten wir auf Wunsch gemeinnützigen Stellen an.
Wird die Wohnung auch gereinigt?
Besenrein gehört zur Räumung. Die Endreinigung mit Abnahmegarantie ist eine Zusatzleistung im Anschluss.

Sie müssen das nicht allein schaffen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, schauen es an und sagen Ihnen offen, was zu tun ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

079 615 20 06Anfrage senden
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